Spendenkonto

BFV-Sozialstiftung
IBAN  DE44 7004 0048 0793 8491 00
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Commerzbank AG

Spendenformular

Bei Spenden bis 200 Euro genügt ein einfacher Nachweis

Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht dem Finanzamt ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung oder ein Kontoauszug.

Maxi möchte die BFV-Sozialstiftung unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von 50 Euro. Mit seiner Spende bleibt er somit unter der vom Finanzamt gesetzten Grenze von 200 Euro ("Kleinspende"). In diesem Fall braucht der Zuwendungsempfänger (hier: BFV-Sozialstiftung) nicht die übliche Zuwendungsbestätigung - umgangssprachlich auch Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt - für Geldspenden ausstellen. Dem Spender Maxi reicht als Nachweis ein sogenannter einfacher Nachweis aus, z.B. die Buchungsbestätigung der Überweisung, der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg der Hausbank aus, um die Spende in seiner nächsten Steuererklärung geltend machen zu können.

Maxi achtet darauf, dass sein Name und seine Kontonummer, der Name und die Bankverbindung der BFV-Sozialstiftung, der Betrag sowie der Buchungstag auf der Bestätigungsseite oder dem Kontoauszug zu sehen sind. Um sicher zu gehen, dass das Finanzamt seine Spende auch anerkennt, legt er die von der BFV-Sozialstiftung zur Verfügung gestellte Bestätigung für einen vereinfachten Spendennachweis bei. Diese Bestätigung ist auf der Stiftungshomepage unter www.bfv-sozialstiftung.de im Menüpunkt Kontakt - Downloads (http://bfv-sozialstiftung.de/kontakt/downloads) zu finden.

Auch für Zuwendungen über das Online-Bezahlsystem "PayPal" gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das in § 50 Abs. 2 S. 1 EStDV geforderte Merkmal "Buchungsbestätigung des Kreditinstituts" wird durch den "Kontoauszug" des PayPal-Kontos zusammen mit einem Ausdruck über die Transaktionsdetails der Zuwendung erfüllt.

Und bei SEPA-Lastschriftverfahren greift ebenfalls dieses vereinfachte Nachweisverfahren bei Kleinspenden. Da die SEPA-Lastschriften jedoch nur elektronisch möglich sind, müssen die entsprechenden Angaben zur Gemeinnützigkeit des Vereins im Bereich "Kundenreferenznummer/Verwendungszweck" aufgenommen werden.

Die BFV-Sozialstiftung speist sich neben dem sogenannten Sozialeuro, der bei allen Entscheidungs- und Relegationsspielen über die Eintrittskarten erhoben wird, aus Spenden. Und die Stiftung ist hierauf besonders angewiesen, um die vielen unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern der BFV-Familie zu unterstützen.